Datenschutz gemäß GDPR

Anwendungsbereich

Diese Regelungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen in Deutschland

Erfasst sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an betroffene Personen in Deutschland sowie die Analyse ihres Verhaltens, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt

Einbezogen sind sowohl elektronische Daten als auch strukturierte papierbasierte Aufzeichnungen

Nicht erfasst sind Verarbeitungen, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen

Grundsätze der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat unter Einhaltung folgender Maßstäbe zu erfolgen:

Rechtmäßigkeit, Transparenz und Fairness

Zweckbindung auf eindeutig festgelegte Ziele

Beschränkung auf notwendige Datenmengen sowie Sicherstellung der Richtigkeit

Begrenzung der Aufbewahrungsdauer

Gewährleistung von Integrität und Vertraulichkeit zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen verfügen über folgende Rechte:

Auskunft über gespeicherte Daten sowie Information über deren Verarbeitung

Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Angaben

Löschung personenbezogener Daten im Rahmen des Rechts auf Vergessenwerden

Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen

Übertragbarkeit der Daten in einem strukturierten Format

Widerruf erteilter Einwilligungen

Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich

Pflichten von Auftragsverarbeitern

Externe Dienstleister, etwa im Bereich Logistik, Support oder Hosting, sind verpflichtet:

Daten ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen zu verarbeiten

Geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umzusetzen

Bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten unterstützend mitzuwirken

Verstöße oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden

Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten zu führen

Soweit erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und entsprechende Meldungen an die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit vorzunehmen

Übermittlung in Drittländer

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, beispielsweise durch:

Feststellungen der Angemessenheit durch die Europäische Kommission

Standardvertragsklauseln (SCC)

Ergänzende Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen

Aufsicht und Sanktionen

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist befugt:

Kontrollen und Prüfungen durchzuführen

Nicht konforme Datenverarbeitungen auszusetzen oder zu untersagen

Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist

Umsetzung der Anforderungen

Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Kontrolle durch die betroffenen Personen

Die Abläufe werden nachvollziehbar und strukturiert gestaltet

Es werden geeignete Maßnahmen eingesetzt, um Risiken für den Schutz personenbezogener Daten zu minimieren

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